Allgemeine Reisebedingungen

A Einleitung

Die nachfolgenden allgemeinen Reisebedingungen (ARB) regeln ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a- 651 y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Art.250 sowie Art.252 EGBGB (Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch) das Rechtsverhältnis zwischen uns, der Firma Base Your Life, Günther und Erika Budde GbR als Reiseveranstalter und unserem Kunden, nachfolgend als der Reisende bezeichnet.

Diese ARB gelten nur für Pauschalreisen. Eine solche liegt insbesondere dann nicht vor, wenn nur eine einzelne Leistung, z.B. ausschließlich Beherbergung oder ausschließlich eine Seminarteilnahme gebucht wird. 

Diese ARB gelten für Geschäftsreisen nicht, welche auf der Grundlage eines Rahmenvertrags für die Organisation von Geschäftsreisen mit einem Reisenden, der Unternehmer ist, für dessen unternehmerische Zwecke geschlossen werden.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass unsere Reisen - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist- für die Beherbergung und die Teilnahme an Seminaren/Kursen gilt und grundsätzlich keine Beförderung von Personen beinhaltetet.

§ 1 Zustandekommen des Vertrages

Mit Ihrer Anmeldung zu einer Reise bieten Sie uns verbindlich den Abschluss eines Pauschalreisevertrages an. Grundlage dieses Angebots sind unsere Reiseausschreibung und die durch uns erteilten ergänzenden Informationen (Information des Reiseveranstalters) für die jeweilige Reise, soweit Sie Ihnen vorliegen. Bei einer Anmeldung unter Abwesenden, also z. B. über unsere Homepage oder per E-Mail, sind Sie für die Dauer von 7 Tagen längstens aber bis zum Tag vor dem Reisebeginn nach der Anmeldung an Ihr Angebot gebunden. Wenn das Angebot bis dahin nicht angenommen ist, gilt es als hinfällig.

Der Vertrag kommt, sofern das Angebot nicht hinfällig geworden ist, mit dem Zugang unserer Annahmeerklärung zu Stande. Einer besonderen Form bedarf diese nicht.

Sie erhalten unverzüglich oder bei Vertragsabschluss eine Reisebestätigung, die alle wesentlichen Angaben über die von Ihnen gebuchten Reiseleistungen enthält.

Sofern wir Ihrer Anmeldung nicht entsprechen können, z. B. weil der von Ihnen gebuchte Termin wegen Überschreitung der maximalen Teilnehmerzahl ausgebucht ist, sind wir berechtigt, Sie auf alternative Möglichkeiten hinzuweisen. Dieser Hinweis unsererseits stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern lediglich eine Möglichkeit für Sie, uns ein Angebot im Sinne einer anderweitigen Anmeldung zu unterbreiten.

Wir weisen darauf hin, dass bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (z. B. telefonisch, per E-Mail oder über unsere Homepage) Pauschalreisen keinem Widerrufsrecht unterliegen. Es bestehen allerdings die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651 h BGB.

Ein Widerrufsrecht besteht ausschließlich dann, wenn der Reisende ein Verbraucher ist und der Pauschalreisevertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden. 


§ 2 Preis/Bezahlung

Bei Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Voraussetzung ist, dass wir Ihnen einen Sicherungsschein gemäß § 651 r Abs. 4 BGB, Art. 252 EGBGB in Textform übermitteln.

Der restliche Reisepreis 28 Tage vor Reiseantritt fällig, wenn feststeht, dass Ihre Reise nicht mehr abgesagt werden kann und der Sicherungsschein in Textform übermittelt wurde. Bei kurzfristigen Buchungen, d.h. Buchungen die weniger als 29 Tage vor dem Reisebeginn erfolgen, wird der gesamte Reisepreis nach Übermittlung des Sicherungsscheins in Textform sofort fällig.

Weitergehende Vergütungsansprüche und Stornierungsgebühren sind jeweils sofort nach ihrer Entstehung fällig.

Die Zahlungen sind auf das von uns im Rahmen der Reisebestätigung angegebene Konto zu zahlen.

Leisten Sie die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so sind wir berechtigt, nach Mahnung mit angemessener Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und Ihnen die Rücktrittskosten entsprechend untenstehender Vereinbarung aufzuerlegen (§ 7 Abs.3).


§ 3 Eigenverantwortung des Kunden für Beförderung

Sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart, übernehmen wir keine Beförderungspflichten. Wir weisen Sie deswegen darauf hin, dass Sie sich selbst um Ihre Beförderung kümmern müssen. Dies gilt insbesondere für Flüge.

Auch weisen wir Sie darauf hin, dass bei einem berechtigten Rücktritt unsererseits wir keine Beförderungskosten, die bei einem anderen Unternehmen anfallen, erstatten. Wir empfehlen Ihnen sich zum Beispiel durch Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung abzusichern.

§ 4 Leistungs- und Preisänderung

Einseitige Änderungen wesentlicher Reiseleistungen unsererseits gegenüber dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrags, die zeitlich nach dem Vertragsabschluss notwendig werden und von uns nicht treuwidrig herbeigeführt wurden, sind ausschließlich gestattet, sofern die Änderung nicht erheblich ist und den Gesamtzuschnitt der vereinbarten Reiseleistungen nicht beeinträchtigt. Änderungen müssen wir vor dem Reisebeginn Ihnen gegenüber erklären und Sie auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und hervorgehobener Weise über die Änderung unterrichten.

Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder einer Abweichung von einer besonderen Vorgabe des Reisenden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden ist, sind Sie berechtigt innerhalb einer von uns gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn wir eine solche Reise Ihnen gegenüber angeboten haben. 

Sie haben die Wahl auf unsere Mitteilung zu reagieren und uns Ihre Entscheidung mitzuteilen. Reagieren Sie nicht auf unsere Mitteilung oder reagieren Sie nicht innerhalb der gesetzten Frist, gilt die von uns mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf werden wir Sie im Rahmen der Mitteilung der Leistungsänderung in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise informieren.

Sofern die geänderte Leistung mit Mängeln behaftet ist, bleiben eventuelle Gewährleistungsansprüche unberührt. Sofern wir bei der Durchführung der geänderten Reise geringere Kosten haben, werden wir an Sie den Differenzbetrag gemäß § 651m Abs. 2 BGB erstatten.

Wir behalten uns entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen des § 651f BGB die einseitige Änderung des Reisepreises vor, im Falle der Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistung, wie Touristenabgaben oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse.

Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Pauschalreisevertrags kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise für uns verteuert. Kommt es zu einer nachträglichen Änderung des Reisepreises müssen wir dies vor dem 20. Tag vor Reisebeginn und unverzüglich nach Bekanntwerden der Änderung auf einem dauerhaften Datenträger an Sie mitteilen. Eine unerhebliche Preisänderung liegt jedenfalls dann nicht vor, wenn die Preisänderung 8 % des Reisepreises übersteigt.

Sie haben einen Anspruch auf Preissenkung, wenn sich die entsprechenden Kosten (z.B. Touristenabgaben) verringern bzw. ändern und dies bei uns zu niedrigeren Kosten führt.


§ 5 Rücktritt des Reisenden vor Beginn der Reise

Sie können jederzeit vor Reisebeginn von dem Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist uns gegenüber zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann sie auch diesem gegenüber erklärt werden.

Wenn Sie vor dem Reisebeginn zurücktreten oder die Reise nicht antreten, so verlieren wir den Anspruch auf den Reisepreis. Wir sind aber in diesem Falle berechtigt eine angemessene Entschädigung zu verlangen.

Eine Entschädigung können wir dann nicht verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. 

Die Entschädigungsforderungen sind pauschalisiert. Sie bestimmen sich nach dem Reisepreis abzüglich des Wertes, der von uns ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was wir durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben. Bei den nachfolgenden Pauschalen sind insbesondere auch die Zeiträume zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn berücksichtigt.

Auf Ihr Verlangen hin sind wir verpflichtet die Pauschalen zu begründen. Es steht Ihnen darüber hinaus offen, nachzuweisen, dass die uns zustehenden Gebühren wesentlich geringer sind, als die von uns geforderte Entschädigungspauschale.

Als Entschädigungspauschale berechnen wir bei einem Rücktritt 

vor dem 30. Tag vor Reisebeginn: 20% des Reisepreises,

am 30. Tag und vor dem 14. Tag vor Reisebeginn: 40% des Reisepreises

und ab dem 14. Tag vor Reisebeginn: 80% des Reisepreises.

Bei Nichtantritt der Reise berechnen wir gleichfalls 80% des Reisepreises.

Wir behalten uns vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern. Hierzu sind wir berechtigt, wenn wir nachweisen können, dass uns wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils angesetzten Pauschalen entstanden sind. Wir müssen in diesem Falle Ihnen gegenüber die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und sofern eine anderweitige Verwendung der Reiseleitung möglich war, unter Darlegung von dieser anderweitigen Verwendung konkret beziffern und dies Ihnen gegenüber auch belegen.

Sofern in Ansehung Ihres Rücktritts eine Überzahlung Ihrerseits vorliegt, sind wir verpflichtet unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang Ihrer Rücktrittserklärung die Überzahlung an Sie zurückzuerstatten.

Durch diese Vereinbarung bleibt Ihr Recht ein Ersatzteilnehmer zu stellen unberührt.

§ 6 Ersatzperson 

Sie haben das Recht innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger uns gegenüber zu erklären, dass ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Diese Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn Sie uns gegenüber spätestens 7 Tage vor Reisebeginn zugeht. Wir haben das Recht dem Eintritt des Dritten zu widersprechen, wenn der Dritte vertragliche Reiseanforderungen nicht erfüllt. Insbesondere liegt für uns ein wichtiger Grund für einen Widerspruch bei der Durchführung von Basecamps vor, wenn bei dem von Ihnen vorgeschlagenen Ersatzteilnehmer die grundsätzlichen gesundheitlichen Voraussetzungen oder die Voraussetzung betreffend des Mindestalters für die Teilnahme an einem entsprechenden Basecamp nicht vorliegen.

Eventuell entstehende Mehrkosten können wir bei konkretem Nachweis Ihnen gegenüber berechnen. Für den Reisepreis und den durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden zusätzlichen Kosten haften Sie und die Ersatzperson als Gesamtschuldner.

§ 7 Rücktritt und Kündigung durch uns

(1) Wir können bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl dann vom Vertrag zurücktreten, wenn wir in der vorvertraglichen Information und der Reise Ausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert haben. Unser Rücktrittsrecht ist spätestens 30 Tage vor Reiseantritt auszuüben. Maßgeblich ist der Zugang der Erklärung bei Ihnen. Sie erhalten den gezahlten Reisepreis unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung zurück.

(2) Wir sind berechtigt vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten, wenn wir auf Grund unvermeidbarer, außergewöhnliche Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert sind. In diesem Falle müssen wir unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund diesen Ihnen gegenüber erklären.

(3) Wir sind berechtigt den Reisevertrag im Falle des unter § 2 dargestellten Verzuges zu kündigen, ohne dass wir den Anspruch auf den Reisepreis verlieren. Wir müssen uns in diesem Falle allerdings ersparte Aufwendungen sowie einen eventuellen Vorteil, den aus einer anderen Verwendung der Leistung ziehen, anrechnen lassen. Mit derselben Rechtsfolge können wir einen Vertrag auch außerordentlich dann kündigen, wenn die Durchführung unserer Leistungen, der Reisenden nachhaltig gestört werden. Eine Kündigung ist aber, sofern nicht außergewöhnliche Umstände vorliegen nur nach vorhergegangenen Abmahnung gegenüber dem Reisenden zulässig.


§ 8 Gewährleistung

Sofern ein Mangel auftritt muss diese uns gegenüber unverzüglich mitgeteilt werden. Sofern wir uns eines Dritten bedienen, etwa eines Reiseleiters oder eines Reisevermittlers, kann der Mangel auch diesem gegenüber angezeigt werden.

Im Falle einer nicht vertragsgemäßen Leistung unsererseits sind Sie berechtigt eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises zu verlangen. Dies gilt allerdings dann nicht, wenn wir deswegen keine Abhilfe schaffen konnten, weil Sie es schuldhaft unterlassen haben uns den Mangel anzuzeigen.

Für den Fall, dass die Reise infolge eines mangels erheblich beeinträchtigt werden wird, haben Sie gemäß § 651 l BGB das Recht den Reisevertrag zu kündigen. Eine Kündigung ist allerdings erst dann zulässig, wenn wir zuvor trotz angemessener Fristsetzung keine Abhilfe geleistet haben. Einer Fristsetzung bedarf es uns gegenüber nicht, wenn uns eine Abhilfe nicht möglich ist oder wenn die sofortige Kündigung aufgrund eines besonderen Interesses Ihrerseits gerechtfertigt ist.

§ 9 Schadensersatz 

Für den Schadensersatz gelten die gesetzlichen Bestimmungen des § 651n BGB, die wie folgt lauten:

„Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz verlangen, es sei denn, der Reisemangel

    1.ist vom Reisenden verschuldet,

    2.ist von einem Dritten verschuldet, der weder Leistungserbringer ist noch in anderer Weise an der Erbringung der von dem Pauschalreisevertrag umfassten Reiseleistungen beteiligt ist, und war für den Reiseveranstalter nicht vorhersehbar oder nicht vermeidbar oder

    3.wurde durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände verursacht.

(2) Wird die Pauschalreise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt, kann der Reisende auch wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen.

(3) Wenn der Reiseveranstalter zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat er unverzüglich zu leisten.“ 

Unsere Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis Preis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden nicht schuldhaft bei geführt ist.

Für alle Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt je Reisenden und Reise.

§ 10 Mitwirkungspflichten

Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie verpflichtet sind bei Leistungsstörungen daran mitzuwirken eventuelle Schäden zu vermeiden oder diese gering zu halten. Bei Beanstandungen teilen Sie diese uns gegenüber oder sofern wir uns bei der Vertragserfüllung einer Reiseleitung oder eines Reisevermittler bedienen diesem gegenüber mit.

§ 11 Verbraucher-Streitbeilegung

An einem freiwilligen Verfahren zur alternativen Streitbeilegung nach dem Verbraucher- Streitbeilegungsgesetz nehmen wir nicht Teil.

§ 12 Besonderheiten für Reisen ins Ausland

Grundsätzlich obliegt es dem Reisenden für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst Sorge zu tragen. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang eventuell erforderlicher Visa.

§ 13 Datenschutz

Die von Ihnen zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist. Wir verweisen im Übrigen auf die Datenschutzerklärung auf unserer Homepage.

§ 14 Besonderheiten im Hinblick auf die Erbringung von Seminar/Lehrtätigkeiten

Sofern mit der Reise die Durchführung eines Kurses/eines Seminars verbunden ist, sind wir berechtigt den vorgesehenen Dozenten jederzeit durch eine gleich geeignete Person und/oder Personen auszutauschen. 

Im Hinblick auf Seminarunterlagen gilt das Folgende: Sie erhalten einen Abdruck der Seminarunterlagen und sind berechtigt hiervon eine Kopie für Sicherungszwecken zu fertigen. Darüber hinausgehend gilt, dass die Seminarunterlagen urheberrechtlich geschützt sind und nicht - auch nicht auszugsweise - ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung des Urhebers vervielfältigt werden dürfen.

§ 15 Abschließende Regelung

Für diesen Reisevertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Reisevertrags berühren die Wirksamkeit des Reisevertrags im Übrigen nicht.